Die vorliegende Richtlinie über die Sehfähigkeit des Prüfpersonals für die Oberflächenverfahren der Zerstörungsfreien Prüfung (EM 1) hat sich als Bindeglied zwischen den Prüfverantwortlichen und den Augenärzten bewährt. Sie bietet die Möglichkeit der flexiblen Anpassung der Anforderungen an die Sehfähigkeit des Prüfpersonals in Abhängigkeit von der Prüfaufgabe.