Sie vorliegende Richtlinie soll die Anforderungen für den Prüfwerker ZfP festlegen sowie Empfehlungen für die Schulung mit dem Ziel einheitlicher Personalqualifikation bei vergleichbarer Aufgabenstellung geben. Eine Qualifikation als Prüfwerker nach dieser Richtlinie ersetzt in keinem Fall eine Qualifikation nach DIN EN 473, wenn gefordert.