B 06

Merkblatt über die Sichtprüfung und Endoskopie als optische Verfahren zur Zerstörungsfreien Prüfung

Januar 1996, 7 S.

Kategorie: DGZfP-Regelwerke

Die visuelle Überprüfung von äußeren Bauwerksoberflächen ist bei der Anfertigung von Zustandsbeschreibungen stets die erste Maßnahme. Risse, Verfärbungen, Abplatzungen, Ausblühungen und sonstige oft schon ohne optische Hilfsmittel erkennbare äußere Veränderungen können erste Hinweise auf verdeckte Baumängel oder beginnende Schäden sein. Ein möglichst frühzeitiges Erkennen und Dokumentieren dieser Veränderungen ist für das rechtzeitige Einleiten von gezielten Reparaturmaßnahmen erforderlich.

  1. Ziel und Zweck der Sichtprüfung
  2. Durchführung der Untersuchungen
  3. Anwendung, Grenzen
  4. Gerätebeschreibungen
  5. Dokumentation
  6. Prüfprotokoll
  7. Anforderungen an das Prüfpersonal
  8. Literatur
12,00 

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