A 05 - 2025
Richtlinie für Schulungsstätten – Mindestanforderungen an Ausstattung und Organisation
Kategorie: Neuerscheinungen, DGZfP-Regelwerke
Die Richtlinie beschreibt Mindestanforderungen an eine Schulungsstätte, die eine strukturierte Schulung von ZfP-Personal im System der DGZfP betreibt. Diese Schulung bereitet auf eine Qualifizierungsprüfung der DGZfP Personalzertifizierungsstelle (DPZ) vor und hat eine Zertifizierung nach einem europäischen
oder internationalen Standard zum Ziel.
Diese Richtlinie soll für Schulungsstätten im System der DGZfP vergleichbare Schulungsbedingungen an allen Orten gewährleisten, sowie den Inhalt und das Niveau der Schulung harmonisieren.
Jede Schulungsstätte im System der DGZfP muss die Mindestanforderungen erfüllen und sich einem Anerkennungsverfahren nach dieser Richtlinie stellen.
Die DGZfP verfolgt das satzungsgemäße Ziel, ihr Schulungssystem flächendeckend in Deutschland anzubieten. Sie verwirklicht dieses Ziel sowohl über eigene Schulungsstätten als auch über Anerkannte Schulungsstätten (ANAS), welche in eigener wirtschaftlicher Verantwortung tätig sind.
- Normative Verweise
- Organisation
- Gesundheits-, Arbeits- uns Brandschutz
- Personal
- Räumlichkeiten
- Technische Ausstattung
- Schulungsunterlagen
- Anerkennungsverfahren
- Qualifizierungsprüfung
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